Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des zwischen der Chrome Secure Service GmbH (C.S.S.) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages/Auftragsbestätigung. Die von der Chrome Secure Service GmbH zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen (Leistungen), das hierfür vom Auftraggeber zu erbringende Entgelt sowie allfällige vertragliche Nebenpflichten der Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag/Auftragsbestätigung konkretisiert (Vertrag, Auftragsbestätigung, Vereinbarung). Der Dienstleistungsvertrag/Auftragsbestätigung läuft – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ein Jahr. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Sollten zwischen einzelnen Bestimmungen Widersprüche bestehen, ist der Inhalt des Dienstleistungsvertrages/der Auftragsbestätigung als auch der AGB‘s rechtlich verbindlich. Die Chrome Secure Service GmbH ist berechtigt, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) durchführen zu lassen. Wird die gesamte Leistung durch Dritte erbracht, so ist die Chrome Secure Service GmbH verpflichtet, den Auftraggeber über die Leistungsdurchführung durch Dritte vorweg zu informieren.

2. Allgemeine Dienstausführung

Die Leistungen werden, soweit diese außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Chrome Secure Service GmbH erbracht werden und soweit es sich nicht um Technikleistungen handelt, durch uniformiertes, mit den vereinbarten technischen Hilfsmitteln ausgestattetes, Sicherheitspersonal durchgeführt.
Im Revierdienst werden die mit dem Auftraggeber vereinbarten Kontrollen, soweit keine gegenteilige Vereinbarung besteht, in unregelmäßigen Zeitabständen bei jedem Rundgang vorgenommen. Bei unvorhersehbaren Hindernissen (Verkehrslage, Witterungseinflüsse u.a.) kann von einzelnen Rundgängen und den damit verbundenen Kontrollen Abstand genommen werden, ohne dass der Auftraggeber hieraus eine Entgeltminderung geltend machen könnte.

3. Auftragserteilung/ Ausführung

Nach schriftlicher Erteilung des Auftrages oder unterschriebener Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber ist die Chrome Secure Service Gmbh an den Auftrag gebunden. Für kurzfristige Auftragserteilungen unter 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung wird ein Zuschlag (kurzfristige Aufwandsbetrag) in Höhe von 10 (zehn) % zum Stundensatz erhoben.

4. Besondere Dienstanweisung

Im permanenten Sicherheitsdienst werden die Leistungen nach Maßgabe des zwischen der Chrome Secure Service GmbH und dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Vertrages/Auftragsbestätigung erbracht. Der Vertrag enthält insbesondere konkrete Bestimmungen über Anzahl und Art und die näheren Umstände von Rundgängen, von Kontrollen und von sonstigen Sicherheitsverrichtungen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

5. Schlüssel und Hinweisschilder

Die zur Leistungserbringung erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber in ausreichender Anzahl rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste sowie für Beschädigungen von Schlüsseln und Schlössern durch das eigene Personal haftet die Chrome Secure Service GmbH im Rahmen der Haftungsbestimmungen der vorliegenden AGB. Die Chrome Secure Service GmbH ist berechtigt, für die Dauer des Dienstleistungsvertrages auf bzw. in Objekten des Auftraggebers die üblichen Hinweisschilder, versehen mit dem Firmenlogo der Chrome Secure Service GmbH. , anzubringen. Bei Beendigung des Dienstleistungsvertrages wird die Chrome Secure Service GmbH die Hinweisschilder auf eigene Kosten entfernen.

6. Beanstandungen/Rücktritt

Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Handelt es sich um erhebliche, den

Vertragszweck gefährdende Verstöße, so kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis fristlos lösen, wenn er den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich verständigt und dieser nicht in kürzester Frist – längstens aber binnen einer Woche – für Abhilfe sorgt. Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung. Bei Rücktritt seitens des Auftraggebers können von der Chrome Secure Service GmbH folgende Beträge geltend gemacht werden:
– bis zu 1 Monat vor Auftragsbeginn 20% des Gesamtauftragswerts,
– bis zu 2 Wochen vor Auftragsbeginn 40% des Gesamtauftragswerts,
– bis zu 1 Woche vor Auftragsbeginn 60% des Gesamtauftragswerts,
– bis zu 3 Tage vor Auftragsbeginn 70% des Gesamtauftragswerts.
Ab 48 Stunden vor Auftragsbeginn 90% des Gesamtauftragswerts.

7. Entgelt

Die Höhe des vom Auftraggeber für die von der Chrome Secure Service GmbH zu erbringenden Leistungen zu zahlenden Entgelts wird im Dienstleistungsvertrag vereinbart.
Das Entgelt ist, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Verzug mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ist die Chrome Secure Service GmbH berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. vom aushaftenden Betrag zu begehren.
Die Chrome Secure Service GmbH ist berechtigt, das Entgelt um jenen Prozentsatz und zu jenem Zeitpunkt anzupassen.
Die Chrome Secure Service GmbH ist weiteres berechtigt, bei Erhöhung der Prämienvorschreibung des Haftpflichtversicherers um mehr als 5 % die dadurch entstehenden Mehrkosten an den Stundenverrechnungssatz anzurechnen. Bei Verzug mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ist die Chrome Secure Service GmbH berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von acht Tagen das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist aufzulösen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Auftraggeber gegen die Entgeltforderung der Chrome Secure Service GmbH. ist unzulässig.

8. Haftung

Chrome Secure Service UG haftet für Personen- und Sachschäden (Schäden), welche während bzw. im ursächlichen Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung vom Personal (Erfüllungsgehilfen) der Chrome Secure Service GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich schuldhaft herbeigeführt bzw. durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen verursacht werden.
Die Chrome Secure Service GmbH haftet keinesfalls, d.h. weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dritten Personen, weder bei leichter noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verdienstentgang, Einkommensausfälle, Ausfälle von Produktion, Verlust von Marktanteilen sowie Datenverlust. Die Chrome Secure Service GmbH haftet keinesfalls, d.h. weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dritten Personen, weder bei leichter noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für reine Vermögensschäden, das sind Schäden, welche sich nicht auf vorangegangene Sach- oder Personenschäden kausal begründen. Die Chrome Secure Service GmbH haftet nicht für Schäden, welche vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch bei einem etwaigen Mitverschulden am Schadensfall von Erfüllungsgehilfen der Chrome Secure Service GmbH. Die Haftung der Chrome Secure Service GmbH ist für jeden einzelnen Schadensfall (Vorfall) mit dem Höchstbetrag in der bestehenden Betriebs-Haftpflicht beschränkt. Dieser Höchstbetrag beschränkt sich auf den gesamten Sachschaden und alle Personenschäden des konkreten, einzelnen Schadenfalles. Die Haftung der Chrome Secure Service GmbH ist für alle Schadensfälle (Vorfälle) innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt. Die Haftung der Chrome Secure Service GmbH. beschränkt sich bei Sachschaden in jedem Fall auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.
Für Schadenersatzansprüche Dritter, soweit diese (für jeden einzelnen Schadensfall – Vorfall) den Höchstbetrag der bestehenden Betriebs-Haftpflicht überschreiten und soweit diese von dritter Seite unmittelbar bei der Chrome Secure Service GmbH geltend gemacht werden, wird der Auftraggeber der Chrome Secure Service GmbH schad- und klaglos halten.

Für Schadenersatzansprüche Dritter, welche von dritter Seite beim Auftraggeber geltend gemacht werden, haftet die Chrome Secure Service GmbH. gegenüber dem Auftraggeber (für jeden einzelnen Schadensfall – Vorfall) lediglich bis zum Höchstbetrag der bestehenden Betriebs-Haftpflicht.
Die Chrome Secure Service GmbH haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, insbesondere nicht für Schäden durch Kriegshandlungen oder kriegsähnliche Handlungen in Friedens- oder Kriegszeiten, für Schäden durch Verwendung atomarer, chemischer oder biologischer Waffen, gleichgültig ob in Friedens oder Kriegszeiten, für Schäden durch Demonstrationen, Aufruhr, Rebellion, Revolution, Bürgerkrieg, Streiks und Aussperrungen, widerrechtliche Machtergreifung und damit zusammenhängende Aktionen, weiteres für Schäden durch Kernreaktion, radioaktive Strahlung oder radioaktive Verseuchung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personen- und Sachschäden, welche nach Ansicht des Auftraggebers von der Chrome Secure Service GmbH zu vertreten sind, bei sonstigem Verlust der Schadenersatzansprüche der Chrome Secure Service GmbH unverzüglich, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von fünf Werktagen (wobei Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet werden) nach Eintritt des Schadensfalles (Möglichkeit der Kenntnis des Schadenfalles), schriftlich anzuzeigen. Schadenersatzansprüche sind vom Auftraggeber bei sonstigem Verlust von Schadenersatzansprüchen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Eintritt des Schadensfalles (Möglichkeit der Kenntnis des Schadenfalles) gerichtlich geltend zu machen. Die Chrome Secure Service GmbH hat im Rahmen der eingegangenen Haftung eine Versicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen und wird diese während der Dauer dieses Vertrages aufrechterhalten. Die Chrome Secure Service GmbH ist berechtigt, den Vertrag im Falle der Ablehnung bzw. des Erlöschens der Versicherungsdeckung vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist zu lösen und der Auftraggeber ist umgehend schriftlich zu informieren.

9. Leistungsstörungen

Die Chrome Secure Service GmbH ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen vorübergehend einzustellen oder zweckentsprechend umzustellen (zu modifizieren), wenn die Erbringung der Leistungen wegen Streiks, wegen Demonstrationen, wegen behördlich angeordneten Fahr- und/oder Betretungsverboten, wegen höherer Gewalt oder wegen sonstiger, von der Chrome Secure Service GmbH nicht zu vertretender Umstände (z.B. Seuchen, Pandemien, etc.), nicht oder nicht im vereinbarten Ausmaß möglich ist.

10. Dauer des Vertrages

Die Vertragsdauer ist im Dienstleistungsvertrag/Auftragsbestätigung vereinbart. Bei unbestimmter Vertragsdauer erfolgt die Kündigung des Vertrages durch die Vertragsparteien mit eingeschriebenem Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum letzten Tag eines jeden Kalenderjahres.
Bei Aufgabe (Verkauf, Auflösung des Mietvertrages) eines zu bewachenden Objektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit eingeschriebenem Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum letzten Tag eines jeden Kalendermonates kündigen. Bei bloßer Standortverlegung ist die Kündigung des Vertragsverhältnisses unzulässig. Im Falle der Standortverlegung sind die Leistungen am neuen (verlegten) Standort fortzusetzen. Eine sofortige Auflösung des Dienstleistungsvertrages ist nur aus wichtigen Gründen möglich (z. B. Zahlungsverzug, Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Vertrages etc.). Die Auflösungserklärung muss mit eingeschriebenem Brief abgegeben werden. haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen. Wird ein Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

11. Gewerbliche Schutzbestimmungen

Dem Auftraggeber ist es untersagt, Personal (Erfüllungsgehilfen) der Chrome Secure Service GmbH während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und/oder während eines Jahres nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages für Sicherheitszwecke (Sicherheitsdienstleistungen) als Dienstnehmer zu beschäftigen bzw. deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird es auch Dritten untersagen, während der zuvor bezeichneten Fristen ehemaliges Personal (Erfüllungsgehilfen) der Chrome Secure Service GmbH für Sicherheitsdienstleistungen beim Auftraggeber einzusetzen.

Bei Verletzung dieser Schutzbestimmungen ist der Auftraggeber in jedem Einzelfall verpflichtet, der Chrome Secure Service GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen, zuletzt an die Chrome Secure Service GmbH vom Auftraggeber entrichteten, Monatsentgelts zu bezahlen. Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

12. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und die Chrome Secure Service GmbH sind darüber einig, dass die gegenständliche Vertragsbeziehung im Hinblick auf die gegenseitigen Sicherheitsinteressen vertraulich ist. Der Auftraggeber und die Chrome Secure Service GmbH werden daher ihre Erfüllungsgehilfen auf das Gebot der Vertraulichkeit hinweisen und gegebenenfalls zu dessen Einhaltung schriftlich verpflichten.

13. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages sowie der gegenständlichen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform. Nebenabreden, mit Ausnahme einer allfälligen besonderen Dienstanweisung, bestehen nicht.
14. Gerichtsstand, anwendbares Recht Gerichtsstand ist das für 22926 Ahrensburg sachlich zuständige Gericht. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.